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Die Behandlungspflege bezieht sich auf Pflegeleistungen,
die bei Erkrankungen, z.B. Diabetes, nach Operationen, erforderlich
sind. Dabei werden die Kunden entsprechend ihrer Erkrankung von
unserem Pflegefachpersonal betreut, z.B. duch Wechseln von Verbänden,
Verabreichen von Injektionen oder Medikamenten.
Der /die PatientIn benötigt hierfür eine vom Arzt ausgestellte
Verordnung für häusliche Krankenpflege gemäß
§ 37 SGB V.
Die Abrechnung efolgt über die Krankenkasse auf der Grundlage
von Vergütungsvereinbarungen. Eine Übersicht über
die Vergütungsvereinbarung nach SGB V finden Sie hier.
Datenblatt (Stand 01.05.2015) Vergütung nach SGB V: hier
anschauen
Gerne beraten wir Sie ausführlich.
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